Betriebliches Alkohol-Hilfsprogramm
5-Stufen-Plan
Übersicht

Ausgangspunkt: Feststellen und Dokumentieren des Fehlverhaltens durch den unmittelbaren Vorgesetzten

  1. Erstes Gespräch des Vorgesetzten mit dem Betroffenen

  2. Zweites Gespräch des Vorgesetzten mit dem Betroffenen unter Hinzuziehung des SKH bzw. eines AKS-Mitglieds

  3. Drittes Gespräch des Vorgesetzten mit dem Betroffenen unter zusätzlicher Hinzuziehung eines Vertreters der Personalabteilung sowie ggf. eines Vertrauten des Betroffenen und/oder eines externen Suchtberaters

  4. Viertes Gespräch mit dem Betroffenen in der Personalabteilung unter Hinzuziehung des Vorgesetzten und des SKH bzw. eines AKS-Vertreters

  5. Kündigung nach Ablauf der Frist bei Nichterfüllung der Auflage durch den Betroffenen

Wohlwollende Prüfung einer Wiedereinstellung des Betroffenen nach später erfolgreich absolvierter Therapie

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